Brandschutz braucht doch keiner! Denken Sie auch so? …
Im Auto schnallen Sie sich doch auch an, damit Sie im Falle eines Unfalls geschützt sind – selbst wenn Sie noch nie einen Unfall hatten. So verhält es sich auch mit dem Brandschutz. Im Brandfall sind Sie darauf angewiesen, um Ihre Gesundheit, Ihr Hab und Gut oder sogar Ihr Leben zu schützen.
Ein gut durchdachtes Brandschutzkonzept ist daher unverzichtbar, um in jeder Situation optimal geschützt zu sein.
Er hat im Grunde viele Vorteile für Sie als Unternehmen.
Ihre Mitarbeiter müssen keine Nebentätigkeiten wahrnehmen, geringere Kosten, keine mühsame nach Benennung beim Verlassen der Firma.
Eine externe Person hat immer den Vorteil, Dinge neutral zu betrachten.
Der Organisatorische Brandschutz ist die Anforderung an ihre Mitarbeiter, auf etwaige Gefahren reagieren zu können.
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),der Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, nach Industriebaurichtlinien einiger Bundesländer hat der Betreiber einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen, wenn die Geschossfläche z.B. größer als 5.000 m² ist.
Darüber hinaus kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, zur Unterstützung des Unternehmers einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen (siehe vfdb-Richtlinie 12/09-01 und BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten). Genauso wie die Schulung/Unterweisung ihrer Mitarbeiter beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Feuers, ebenso wie das Erstellen von Alarmplänen, einer Brandschutzordnung sowie Flucht- und Rettungsweg Karten.
Hierzu berate ich sie gern individuell.
Die Pflichten des Untermehmers sind im §3 und §10 des ArbSchG genau beschrieben.
Danach muss der Unternehmer:
● alle notwendigen Maßnahmen des Brandschutzes treffen,
● für eine geeignete Organisation im Betrieb sorgen
● Gefährdungsbeurteilungen erstellen und dokumentieren
● Maßnahmen zur ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung festlegen
● dafür sorgen, dass die Maßnahmen den Mitarbeitern bekannt sind
& beachtet werden
Ja, die Inanspruchnahme eines externen Brandschutzbeauftragten kann durchaus Vorteile mit sich bringen. Hier sind die 3 signifikantesten davon:
Im Vergleich zu einem internen Brandschutzbeauftragten, der zusätzliche Kosten in Form von Gehalt und Fortbildung verursachen kann, kann ein externer Brandschutzbeauftragter kosteneffizienter sein.
Die Kosten entstehen nur für die konkreten Dienstleistungen, die in Anspruch genommen werden.
Externe Brandschutzbeauftragte verfügen in der Regel über spezialisierte Fachkenntnisse im Bereich Brandschutz und sind mit geltenden Vorschriften und Normen bestens vertraut. Dadurch können sie eine höhere Qualität bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen gewährleisten.
Externe Brandschutzbeauftragte können flexibler auf Veränderungen in den Anforderungen des Brandschutzes reagieren im Vergleich zu internen Beauftragten. Dies erweist sich insbesondere für Unternehmen als vorteilhaft, die Veränderungen in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit oder Betriebsstätten planen.
* Preise zzgl. USt., Fahrt- und Spesenkosten werden gesondert berechnet
Der Aufbau der Brandschutzordnung gliedert sich üblicherweise in drei Teile: Teil A, B und C.
* Preise zzgl. USt., Fahrt- und Spesenkosten werden gesondert berechnet
Gemäß ASR A2.2 ist die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle 2-5 Jahre und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen, zu wiederholen.
Dazu zählen zum Beispiel die Änderung der Brandschutzordnung, Brandereignisse im Betrieb, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter oder neue Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung.
Wissen sie nicht ob das in ihrem Unternehmen der Fall ist? Dann kontaktieren Sie uns.